§ 1 Provisionsanspruch
(1) Das Unternehmen IMMOBILIEN SERVICE MOSEL HUNSRUECK (IMMOHU) (im folgenden Makler genannt) erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19%):
a) 3% des Kaufpreises bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
b) 2 Monatskaltmieten bei privater Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
c) 3 Monatskaltmieten bei gewerblicher Vermietung, Verpachtung oder Leasing
Dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge bezüglich aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.
(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
a) 3% des Kaufpreises bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
b) 2 Monatskaltmieten bei privater Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
c) 3 Monatskaltmieten bei gewerblicher Vermietung, Verpachtung oder Leasing
Dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge bezüglich aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.
(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.