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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 § 1 Provisionsanspruch
(1) Das Unternehmen IMMOBILIEN SERVICE MOSEL HUNSRUECK (IMMOHU) (im folgenden Makler genannt) erhält für Nachweis und/oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19%):
a) 3% des Kaufpreises bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
b) 2 Monatskaltmieten bei privater Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften
 c) 3 Monatskaltmieten bei gewerblicher Vermietung, Verpachtung oder Leasing
Dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge bezüglich aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.
(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
(1) Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz des Diskontsatzüberleitungsgesetzes, mindestens jedoch insgesamt 10% zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Mehrfachtätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe, der durch den Makler erteilten Informationen - insbesondere des Nachweises - ,an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Makler gestattet. Andernfalls haftet er - unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs - im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.

§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruchs.
(2) Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
§ 9 Vertragsänderung, Schriftform, sonstiges
(1) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.



Verbraucherinformationen:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Rijnland-Palts

De deelstaat Rijnland-Palts, gelegen in het zuidwesten van Duitsland, biedt een van de mooiste regio's van Duitsland met zijn landschappelijke aantrekkingskracht en idyllische, landelijke charme. Voel je snel thuis in de Hunsrückhoogten, het groene Moezeldal, het Rijngebied en de indrukwekkende Eifel. Of het nu als vakantieganger of als eigenaar is.

Immobilieën Service

Immobilien Service – Peter Lichtherte

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UST ID DE315808224

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